Anbei die Lernerfolgskontrolle zum heutigen Thema: BGB
a.) Verteidigungswille
b.) Verteidigungsbestand
c.) Die Kosten für die Notwehr
d.) Die Verteidigungshandlung
a.) noch nicht beendet
b.) ggf. möglich
c.) Findet statt
d.) steht unmittelbar bevor
e.) steht mittelbar bevor
a.) Eigentümer
b.) Besitzer
c.) Besitzdiener
a.) Alle Menschen unter 7 Jahre
b.) Über 14
c.) Über 7 aber unter 10, wenn nicht vorsätzlich einen Unfall provoziert
d.) Unter 18, wenn die geistige Reife nicht ausreichend ist
a.) Festnahme eines Fluchtverdächtigen
b.) Sache wegnehmen
c.) Sache beschädigen
d.) Sache zerstören
e.) Den Widerstand eines Verpflichteten beseitigen
f.) Entsetzung des Täters auf frischer Tat
a.) Soweit ich es für angemessen halte
b.) Bis der Zweck der Selbsthilfe erfüllt wurde
c.) Bis der Andere selbst zu schaden kommt
d.) Bis die Polizei mich davon abhält
a.) Besitzwehr
b.) Besitzstörung
c.) Besitzentzug
d.) Besitzkehr
a.) Eigene Rechte
b.) Übertragene Rechte
c.) Notstandsrechte
d.) Nothilferechte
a.) In einem Erwerbsgeschäft
b.) in einem Haushalt
c.) in einem ähnlichen Verhältnis eines Haushaltes
d.) in einer Kirche durch den Gottesdienst
a.) Wenn das Recht nur ausgeübt wird, um anderen zu schaden
b.) Wenn das Recht nur ausgeübt wird, um anderen zu helfen
c.) Wenn das Recht nur ausgeübt wird, um mir zu schaden
d.) Wenn das Recht nur ausgeübt wird, um mir zu helfen
a.) jemand der vorsätzlich ein Rechtsgut eines anderen verletzt
b.) jemand der fahrlässig ein Rechtsgut eines anderen verletzt
c.) jemand der vorsätzlich ein Rechtsgut eines anderen verletzt, aber erst 6 Jahre alt ist
a.) immer
b.) nie
c.) nur wenn ein Mensch stirbt
d.) Nicht wenn das Tier dem Beruf, dem Unterhalt, oder dem Erwerb dient und die Sorgfalt beachtet wurde
a.) Ein Auto
b.) Ein Hund
c.) Gase
d.) Fließendes Wasser
e.) Strom
a.) Sie fallen ggf. unter das Sachenrecht
b.) Nein
c.) Ja
a.) Muss dem Eigentümer Anzeige erstatten
b.) Muss immer der Behörde Anzeige erstatten
c.) Muss der Behörde Anzeige erstatten, wenn er den Eigentümer nicht kennt
d.) Muss der Behörde immer Anzeige erstatten, wenn er den Eigentümer nicht kennt, wenn die Sache mindestens 10 Euro Wert hat
a.) Grundsätzlich ja
b.) Wenn die Sache nicht verderblich ist
c.) Wenn die Lagerung nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist
d.) ggf. darf der Finder die Sache versteigern und den Erlös an die Behörde reichen